FAQ - Die wichtigsten Infos und Begriffe!

Die Beratungsangebote unserer Partner - Berufsberatung der Agentur für Arbeit, Wirtschaftskammern und Co. - finden Sie hier:

Beratungsangebote 
 

Ist dein Wunschberuf wirklich das richtige für dich? Durch praktische Erfahrungen im Arbeitsleben findest du es heraus!
Infos für Jugendliche

Sie möchten Jugendliche als zukünftige Fachkräfte kennenlernen?
Möglichkeiten für Betriebe und Einrichtungen 

Im Sommer 2026 gibt es wieder in ganz Nordrhein-Westfalen - und somit auch im Kreis Warendorf - eine zusätzliche Möglichkeit zur Beruflichen Orientierung: die Ferien-Praktikumswochen NRW! Jugendliche ab 15 Jahren können in den Sommerferien freiwillig an ein- bis dreitägigen Kurzpraktika teilnehmen – jeden Tag ein neues Unternehmen, jeden Tag ein anderer Beruf. 

Anmeldung unter praktikumswoche.de/warendorf

In der Regel benötigen Personen, die im Umgang mit Lebensmitteln arbeiten oder in Küchen oder in sonstigen Einrichtungen mit Gemeinschaftsverpflegung tätig sind, vor der erstmaligen Ausübung der Tätigkeiten eine Bescheinigung über die Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz, die nicht älter als drei Monate sein darf. Allerdings ist dies nicht notwendig, wenn die Schülerinnen und Schüler z.B. in Heimen, Kitas oder Schulen nur vorportioniertes Essen verteilen, nicht in Küchen arbeiten oder dabei nicht unmittelbar mit Lebensmitteln in Berührung kommen (z.B. durch das Tragen von Handschuhen beim Anreichen von Speisen oder Tätigkeiten nur mit verpackten Lebensmitteln).

Weitere Informationen erhalten Sie im Gesundheitsamt unter folgendem Link: Belehrungen für Beschäftigte im Lebensmittelgewerbe - serviceportal.kreis-warendorf.de.

In der Jugendberufsagentur arbeiten Agentur für Arbeit, Jobcenter und Jugendamt zusammen und unterstützen Jugendliche und junge Erwachsene mit verschiedenen Angeboten auf ihrem Weg in den Beruf: bei familiären oder sozialen Problemen und bei Fragen zu Ausbildung, Studium oder Leistungen vom Jobcenter. 

Jugendberufsagentur im Kreis Warendorf 

Das NRW Landesprogramm für den Übergang von der Schule in den Beruf

KAoA - Kein Abschluss ohne Anschluss

Ausbildungs- und Berufsorientierungsmessen sind eine gute Gelegenheit Betriebe, Unternehmen und Einrichtungen kennenzulernen.
Zu den Messen 

Ein Praktikum in der Schulzeit ist eine schulische Veranstaltung. Daher sind die Praktikantinnen und Praktikanten über die Schule (Unfallkasse) versichert.

In den Ferien besteht dieser Versicherungsschutz nicht. Hier verweist die Unfallkasse (https://www.unfallkasse-nrw.de/service/haeufige-fragen/schuelerinnen-und-schueler.html unter Versicherungsschutz Schulpraktikum) darauf, dass die Berufsgenossenschaft des Betriebes verantwortlich ist. Ob ein Versicherungsschutz besteht, ist also im Einzelfall mit dem Betrieb zu klären.